Mit einem Bürgerbegehren will Giesinger Bräu den Weg auf die Münchner Oktoberfest ebnen. Nach dem Auftakt der Starkbierzeit kündigte die Münchner Privatbrauerei an, einen Bürgerentscheid über ihre Zulassung zur Wiesn anzustoßen – und setzt damit ein politisches Signal für mehr Fairness im traditionsreichen Festbetrieb.

Mit dem traditionellen Anstich hat Giesinger Bräu am 20. Februar die dreiwöchige Starkbierzeit eröffnet. Im Mittelpunkt stand neben dem Starkbier „Innovator” erneut die politische Debatte – und eine Ankündigung mit Signalwirkung: Giesinger Bräu startet ein Bürgerbegehren mit dem Ziel, einen Bürgerentscheid über die Zulassung der Brauerei zum Münchner Oktoberfest zu erwirken. Clemens Baumgärtner, Sebastian Weisenburger (Grüne) und Lars Mentrup (SPD) trugen sich noch auf der Bühne ins Unterschriftenbuch ein.
Nur „Münchner Bier“ beim Oktoberfest
Hintergrund: Seit vielen Jahrzehnten wird auf der Wiesn ausschließlich Bier der sechs etablierten Münchner Traditionsbrauereien ausgeschenkt. Grundlage sind die Betriebsvorschriften der Landeshauptstadt München, die festlegen, dass nur „Münchner Bier“ ausgeschenkt werden darf – gebraut innerhalb der Stadtgrenzen, nach dem Münchner Reinheitsgebot von 1487 und mit Münchner Quellwasser aus eigenem Tiefbrunnen.
„Wir sind eine Münchner Brauerei“
Die Münchner Privatbrauerei, die 2026 sein 20jähriges Jubiläum feiert und heute rund 50.000 Hektoliter jährlich produziert, erfüllt diese Kriterien: Mit eigenem Tiefbrunnen im WERK2 und der EU-geschützten geografischen Angabe „Münchner Bier“ seit 2021 sieht sich die Brauerei formal auf Augenhöhe. „Wir sind eine Münchner Brauerei – mit eigenem Tiefbrunnen, mit dem Siegel ‚Münchner Bier‘ und mit klarer Verwurzelung in dieser Stadt“, sagt Steffen Marx, Gründer und Geschäftsführer von Giesinger Bräu. „Wenn auf der Wiesn ausschließlich Münchner Bier ausgeschenkt wird, dann sollte die Frage erlaubt sein, warum eine Münchner Brauerei dort nicht vertreten sein darf. Genau darüber sollen die Bürgerinnen und Bürger entscheiden.“

„Bist Du dafür?“
Mit dem Bürgerbegehren beantragt Giesinger Bräu gemäß Art. 18a der Bayerischen Gemeindeordnung die Durchführung eines Bürgerentscheids zu folgender Frage: „Bist Du dafür, dass die Landeshauptstadt München ab 2027 auch den Ausschank von Bier der Brauerei Giesinger Bräu auf dem Münchner Oktoberfest erlaubt?“ Damit der Stadtrat sich mit dem Anliegen befassen muss, ist ein gesetzlich festgelegtes Quorum erforderlich. In München müssen dafür rund drei Prozent der Wahlberechtigten unterschreiben – das entspricht aktuell etwa 35.000 gültigen Unterschriften. Wird diese Hürde erreicht und das Begehren für zulässig erklärt, kommt es zum Bürgerentscheid.
Unterschriftenlisten können ab sofort online heruntergeladen werden unter www.giesinger-braeu.de. Zudem liegen Listen in der Schenke, an beiden Rampen, in den Stehausschänken Augustenstraße und Oberländer Straße, im Bräustüberl in der Martin-Luther-Straße 2 sowie im WERK2 in der Detmoldstraße 40 aus. Die ausgefüllten Listen können dort auch wieder abgegeben werden. „Es geht nicht um Konfrontation, sondern um Fairness und um die Frage, wie sich Tradition weiterentwickeln darf“, sagt Jonas Seidl, Geschäftsführer von Giesinger Bräu. „Die Wiesn ist Münchner Identität. Deshalb sollte die Münchner Stadtgesellschaft auch mitentscheiden dürfen, ob neben den bisherigen Brauereien künftig eine weitere Münchner Brauerei zugelassen wird.“ (PM)
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